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DIN-08/15-Keinkreuz
§1: Die Caches sollen Einheitlich nach dem Muster "Keinkreuz #(vierstellige Nummer)" benannt werden (z.B. Keinkreuz #5862), damit sie leichter von z.B. aufwendig und/oder liebevoll gestalteten Multis und anderen uninteressanten Caches unterschieden werden können.
§2: Die Nummern können zwischen #0000 und #9999 frei gewählt und per eMail bei der der Registrierungsstelle des OGAHH reserviert werden. Hierbei gilt: Wer zuerst kommt, legt zuerst!
§3: Als Behälter sollten nach Möglichkeit wartungsarme PETlinge verwendet werden. In Ausnahmefällen sind auch fingerhutgrosse, magnetische Schraubkapseln, ausgediente Filmdosen, alte Schuhkartons oder für den Lebensmitteleinkauf nicht mehr verwendbare Plastiktüten gestattet.
§4: Der Text im Cache-Listing sollte immer die Geschichte des OGAHH, die DIN-08/15-Keinkreuz sowie einen Link zur OGAHH-Webpräsenz enthalten. Text-Vorlagen finden Sie hier.
§5: Die Caches sollten nach Möglichkeit immer an geteerten und legal befahrbaren Strassen liegen. Unnötig weite Fusswege sind grundsätzlich zu vermeiden!
§6: Ein Keinkreuz-Cache muss als Typ Traditional (GC) bzw. Normaler Cache / Drive In (OC) gelistet werden.
§7: Jedem Listing ist ein aussagekräftiger Hint hinzuzufügen!
§8: Jeder Cacher hat die Pflicht sich an der Serie beteiligen! Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 3 DNFs in Folge geahndet!
§9: Wer Keinkreuz sieht oder hat, oder jemanden kennt der jemanden kennt der weiß wo Keinkreuz ist, hat dort unverzüglich mindestens einen Cache zu legen!
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